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Der Roewe 350 wird das erste Auto sein, dass Google mit seinem Android-Betriebssystem unterstützen will. Dabei steckt das fortschrittliche und schnell funktionierende System dann überwiegend im DVD-GPS-System, dass den Fahrer mit Echtzeit-Verkehrsmeldungen versorgen soll. Der Wagen soll eine Mischung aus dem chinesischen Auto-Hersteller SAIC und der englischen Auto-Marke Rover sein.

Schon im April 2010 wurde hier auf PC.de über einen Applink von Ford berichtet, der die Kommunikation von Android- und Blackberry-Anwendungen für das Auto ermöglicht. Jetzt geht Google noch weiter und versucht sich immer mehr in der
Atomobilbranche zu etablieren und sich diesen Marktbereich zu sichern. Leider ist die Quelle meiner Informationen etwas veraltet. Dennoch hoffe ich sehr, dass sich noch viele User dazu melden werden, die zu dem aktuellen Stand der Entwicklung viele Informationen hinzufügen können.
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22. Mai 2010, 01:42
Landespolitiker in Hamburg fordern ein zusätzliches Gesetzt zur Überwachung des Google Services.

Wie schon im Jahr 2009 gab es heftige Diskussionen auch in der Öffentlichkeit über das Programm Street View. Der in Google Maps integrierte Dienst hat in den letzten 3 Jahren, nachdem er im Jahr 2007 in den USA gestartet wurde, ganze Straßenzüge mit ihren speziell für die Aufnahme erstellten Kamerafahrzeugen abfotografiert. Die dadurch entstandenen Fotolandschaften sollen dann in Google-Maps integriert werden, damit sich der User gewisse Orte aus dieser Perspektive schon von Zuhause aus anschauen kann. Der Dienst ist heute schon für 19 Länder aktiv. Zudem erfasst er auch persönliche Funknetz-Daten. Datenschützer schlügen schon damals Alarm, sodass sie die Datensammel-Leidenschaft von Google eingrenzen und mit Gesetzen einschränken wollten. Schon damals reagierte Google und erfüllte auf freiwilliger Zusage einen großen Teil der geforderten Einschränkungen.

Gestern, am 7. Mai wurde erstmals ein Gesetzesentwurf erstellt, der Unternehmen wie Google dazu verpflichten soll, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen, bevor diese Bilder ins Internet einstellen. Auch im Rahmen anderer Dienstes wie etwa eines Navigationssystems soll diese gesetzliche Grundlage wirksam werden. Zudem sollen nun folgende Bestimmungen gelten, die zudem beinhalten, dass ursprünglichen Filmaufnahmen ohne Verpixelung nach einem Monat gelöscht werden müssten. Alle Filmaufnahmen wären vorher anzukündigen. Die auf dem Material abgebildeten Personen dürften nach dem Gesetzesvorschlag die Löschung verlangen, selbst wenn ihre Gesichter schon verpixelt wurden. Das uneingeschränkte Widerspruchsrecht beziehe sich auch auf Hauseigentümer und Mieter, die gegen die Abbildung des Gebäudes Einwände haben. Bei Verstößen seitens der Dienste, sei ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.

Auf PC.de finden Sie weiteres zum Thema Google und Datenschutz
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8. Mai 2010, 03:10