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GEMA

Google Music: Neuer Musikdienst in Deutschland

Nachdem der Musikdienst Google Music zuletzt einige Wochen in der Beta-Phase verweilte, hat das Unternehmen nun vor wenigen Tagen die finale Version zur Verfügung gestellt. Grund zur Freude gibt es aber vorerst nur für amerikanische Internet-Nutzer, da der Service ausschließlich in Übersee verfügbar ist. Zwar plant der Suchmaschinengigant früher auch die Veröffentlichung in anderen Ländern, allerdings könnte sich dieses Unterfangen speziell in Deutschland als äußerst schwierig gestalten. Dies liegt in erster Linie daran, dass zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube – ein Tochterunternehmen von Google – seit längerer Zeit ein erbitterter Streit herrscht. Sofern diese Ungereimtheiten nicht aus dem Weg geschafft sind, wird es Google Music in Deutschland wohl nicht geben.
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+3
19. Nov 2011, 20:32
Apple hat die Preise für das iPad mit 64 GB erneut angepasst.
Wie zuerst angenommen müsse die Urheberrechtsabgabe auch bei der 64 GB Ausgabe des Gerätes nicht getätigt werden.

Grund dafür ist, dass nur Geräte mit über 40 GByte Festplattenkapazität und über 1 GB Arbeitsspeicher diese Abgabe leisten müssen.
Da das iPad allerdings nur über 256 MB Arbeitsspeicher verfügt fällt es nicht unter die Urheberrechtsabgabe.

129 Mal gelesen
+2
15. Mai 2010, 16:28
Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA und das Videoportal Youtube streiten seit ca. einem Jahr über einen Lizenzvertrag für die Nutzungsrechte an Musikvideos, die durch die GEMA vertreten werden. Sicherlich ist euch schon einmal aufgefallen, dass auf Youtube manche, oft auch sehr bekannte, Musikvideos in Deutschland nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Das ist ein Resultat des Rechtsstreits der beiden Unternehmen.

Die GEMA verlangt nach Angaben von Youtube zu hohe Abgaben für die Videos, Youtube hingegen soll nach Angaben der GEMA zu geringe Vergütungen abführen. Beide Seiten konnten sich bis heute nicht einigen, was nun zu einem weiteren radikalen Schritt seitens der GEMA führte.

Youtube vs. Gema - Next Round!!!

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+3
11. Mai 2010, 10:49
Der Usenet-Zugangsdienst UseNeXT hat am 17. Februar den Prozess gegen GEMA verloren. Die Unterlassungsverfügung umfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.

Nach dem Urteil des Landesgerichts Hamburg haftet das USeNeXT nicht nur wenn der Provider auf seiner Seite für die illegalen Downloads wirbt, sondern auch wenn er die Rechteinhaber nicht ausreichend schützt. Wörtlich heißt das, dass der Provider viele Werke, welche der GEMA gehören, von illegalen Downloads schützen sollte.
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12. Mär 2010, 12:34