
Die Damen und Herren von Microsoft sind gerade dabei, einen Konkurrenzdienst zu Google Street View auf die Beine zu stellen. Da solche Services bei den Datenschützern gar nicht so gerne gesehen werden, hat sich das Unternehmen nun zu einem interessanten Schritt entschlossen. Obwohl Bing Maps – wie der Dienst von Microsoft heißen wird – noch nicht einmal in den Startlöchern steht, wird es schon bald die Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs geben. Mit diesem Schritt können Privatpersonen dafür sorgen, dass ihre Wohnung oder ihr Haus inklusive Grundstück nicht von Bing Maps öffentlich gezeigt werden. Wie der Konzern in diesen Tagen vermeldete, soll ab dem 01. August 2011 von dem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht werden können. Diese Möglichkeit wird vorerst für exakt zwei Monate bestehen. In der späteren Zukunft soll das Widerspruchsrecht erst wieder verfügbar sein, wenn der Dienst bereits gestartet ist. Den deutschen Bürgern stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um ihren Widerspruch einbringen zu können. Die einfachere und schnellere Möglichkeit ist dabei die Nutzung des Online-Formulars. Hier müssen einige persönliche Daten wie Adresse und Ort ausgefüllt und dann direkt an Microsoft Deutschland abgeschickt werden.





