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urheberrechtsabgabe

Apple hat die Preise für das iPad mit 64 GB erneut angepasst.
Wie zuerst angenommen müsse die Urheberrechtsabgabe auch bei der 64 GB Ausgabe des Gerätes nicht getätigt werden.

Grund dafür ist, dass nur Geräte mit über 40 GByte Festplattenkapazität und über 1 GB Arbeitsspeicher diese Abgabe leisten müssen.
Da das iPad allerdings nur über 256 MB Arbeitsspeicher verfügt fällt es nicht unter die Urheberrechtsabgabe.

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15. Mai 2010, 16:28