Der Usenet-Zugangsdienst UseNeXT hat am 17. Februar den Prozess gegen GEMA verloren. Die Unterlassungsverfügung umfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.
Nach dem Urteil des Landesgerichts Hamburg haftet das USeNeXT nicht nur wenn der Provider auf seiner Seite für die illegalen Downloads wirbt, sondern auch wenn er die Rechteinhaber nicht ausreichend schützt. Wörtlich heißt das, dass der Provider viele Werke, welche der GEMA gehören, von illegalen Downloads schützen sollte.

