Der Usenet-Zugangsdienst UseNeXT hat am 17. Februar den Prozess gegen GEMA verloren. Die Unterlassungsverfügung umfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.
Nach dem Urteil des Landesgerichts Hamburg haftet das USeNeXT nicht nur wenn der Provider auf seiner Seite für die illegalen Downloads wirbt, sondern auch wenn er die Rechteinhaber nicht ausreichend schützt. Wörtlich heißt das, dass der Provider viele Werke, welche der GEMA gehören, von illegalen Downloads schützen sollte.
Ein ähnlicher Prozess fand schon im Jahr 2006 statt. USeNeXT sollte die GEMA Werke schützen, indem die Bewerbung der illegalen Nutzungsmöglichkeiten unterlassen werden sollte. Es wurde auch untersagt, diese Werke zum Download anzubieten.
Die Musikindustrie ist zwar dem Schutz der Urheberrechte näher gekommen, aber die Kehrseite des ganzen ist, dass die Usenet-Anbieter zukünftig ihr Angebot zensieren müssten. Dieses Urteil ist nicht das erste, und wahrscheinlich auch nicht das letzte. Im Juli 2007 wurde der Usenet-Dienst Usepirat.de geschlossen. Ob es freiwillig war oder nicht sei dahingestellt. Im Januar 2007 folgte dann die erste einstweilige Verfügung gegen UseNext, die GEMA kämpft weiter gegen den Anbieter. Dasselbe passierte im März 2009 dem Anbieter Alphaload.


Kommentare
DAS nenne ich aussagekräftige Überschrift ;)
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